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Energieausweis erstellen

Energie- oder Bedarfsausweis für Immobilien einfach & unkompliziert von Pfad A erstellen lassen

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Energieausweis

Zertifikat zur Energieeffizienz Ihres Gebäudes

Mit Pfad A erhalten Sie Ihren Gebäudeenergieausweis, egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, schnell und unkompliziert innerhalb von nur 2 – 3 Werktagen. Unser kundenfreundliches Angebot erfordert nur minimale Angaben, ohne komplizierte Formulare – effizient und benutzerfreundlich.

Faqs

Häufige Fragen zum Energieausweis

Wie lange dauert die Erstellung des Energieausweises?

Für die Erstellung eines Energieausweises müssen Sie in der Regel mit zwei bis drei Werktagen rechnen. Bei einem Bedarfsausweis dauert es etwas länger, da laut gesetzlicher Vorgabe zusätzlich Fotos von bestimmten Gebäudeteilen eingereicht werden müssen, um deren Zustand zu dokumentieren.

Wer kann Energieausweise beantragen?

Die Beantragung eines Energieausweises steht jedem offen, der die erforderlichen Informationen zur Immobilie besitzt, unabhängig davon, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt. Üblicherweise füllt der Immobilieneigentümer bei der Erstellung des Energieausweises Angaben zu Gebäudedaten wie Fläche und Energieverbrauch aus. Bei einem Bedarfsausweis ist es gesetzlich erforderlich, Fotos bestimmter Gebäudeteile zur Überprüfung ihres Zustands einzureichen.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Ein Energieausweis ist in folgenden Situationen erforderlich und muss alle 10 Jahre erneuert werden:

  • Beim Verkauf einer Immobilie
  • Bei der Neuvermietung von Wohn- oder Geschäftsräumen
  • Im Zuge von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden
  • Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Regelung ausgenommen.

Was bringt ein Energieausweis?

Der Energieausweis bietet zahlreiche Vorteile. Er gibt einen detaillierten Überblick über die energetische Qualität Ihrer Immobilie, was sowohl für potenzielle Interessenten als auch für Mieter nützlich ist. Dies ist besonders hilfreich beim Neubau, bei der Verpachtung von Bestandsbauten oder bei Verkaufs- und Vermietungsvorgängen. Mieter und Käufer erhalten durch den Energieausweis eine klare und zusammengefasste Darstellung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Zusätzlich bietet der Energieausweis individuelle Modernisierungsempfehlungen, die aufzeigen, wie die Energieeffizienz durch Maßnahmen wie Fensteraustausch oder verbesserte Wärmedämmung gesteigert werden kann.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Der Energieausweis ist ein allgemeiner Begriff, der zwei Arten von Ausweisen umfasst: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Beide dienen der Bewertung der Energieeffizienz einer Immobilie, unterscheiden sich jedoch in ihrer Methodik und den bereitgestellten Informationen:

1.Verbrauchsausweis:

  • Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
  • Berücksichtigt den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser.
  • Abhängig vom Nutzerverhalten und den Witterungsbedingungen.
  • Zeigt den Energieverbrauchskennwert an.

2. Bedarfsausweis:

  • Basierend auf einer technischen Analyse des Gebäudes.
  • Berechnet den theoretischen Energiebedarf für Heizung und Warmwasser.
  • Unabhängig vom Nutzerverhalten.
  • Zeigt den Energiebedarfskennwert an.

Der Bedarfsausweis wird oft als aussagekräftiger angesehen, da er die bauliche Substanz und die Heizungsanlage des Gebäudes berücksichtigt und nicht durch das Nutzerverhalten beeinflusst wird.

Die Wahl des passenden Ausweises hängt von Faktoren wie dem Baualter, dem Gebäudetyp und dem Zustand nach Renovierungen ab.

Wann muss ein Verbrauchsausweis erstellt werden?

In Deutschland muss ein Verbrauchsausweis unter folgenden Bedingungen erstellt werden:

  • Gebäude mit fünf oder mehr Wohnungen: Für Gebäude, die über fünf oder mehr Wohnungen verfügen und vor dem 1. November 1977 gebaut wurden (und nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder später entsprechen), ist ein Verbrauchsausweis ausreichend, sofern der Eigentümer dies bevorzugt.
  • Gebäude, die nach dem 1. November 1977 errichtet wurden: Unabhängig von der Anzahl der Wohnungen kann für diese Gebäude ein Verbrauchsausweis erstellt werden.
  • Wahlrecht des Eigentümers: Bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, die den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder später entsprechen, hat der Eigentümer die Wahl zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis.
  • Vorhandene Verbrauchsdaten: Ein Verbrauchsausweis setzt voraus, dass Verbrauchsdaten über einen Zeitraum von drei Jahren vorhanden sind.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes und gibt Auskunft über den durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre, angepasst an die Witterungsbedingungen. Diese Regelungen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.

Was benötige ich für einen Verbrauchsausweis?

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises in Deutschland benötigen Sie folgende Informationen und Dokumente:

  • Energieverbrauchsdaten: Die Gesamtenergieverbrauchsdaten des Gebäudes für Heizung und Warmwasserbereitung der letzten drei Jahre. Diese Daten sollten idealerweise aus den Jahresabrechnungen des Energieversorgers stammen.
  • Gebäudeinformationen: Grundlegende Informationen über das Gebäude, einschließlich Baujahr, Anzahl der Wohnungen, sowie die Gesamtwohnfläche.
  • Angaben zur Heizungsanlage: Informationen über die Art der Heizung und des verwendeten Brennstoffs.
  • Wetterbereinigung: Um klimatische Unterschiede auszugleichen, werden die Verbrauchsdaten wetterbereinigt. Dafür sind die Standortdaten des Gebäudes erforderlich.
  • Modernisierungen: Informationen über relevante Modernisierungen oder Sanierungen, die seit dem Baujahr durchgeführt wurden, da diese den Energieverbrauch beeinflussen können.

Der Verbrauchsausweis spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes wider und wird auf Basis der durchschnittlichen Energieverbrauchswerte der letzten drei Jahre erstellt.

Wann muss ein Bedarfsausweis erstellt werden?

In Deutschland muss ein Bedarfsausweis unter folgenden Bedingungen erstellt werden:

  • Bei Neubauten: Für neu errichtete Gebäude ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich.
  • Ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen: Bei Gebäuden, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden und weniger als fünf Wohnungen haben, ist ein Bedarfsausweis notwendig, sofern diese Gebäude nicht bereits nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder später energetisch saniert wurden.
  • Keine ausreichenden Verbrauchsdaten: Wenn für ein Gebäude keine ausreichenden Verbrauchsdaten über einen Zeitraum von drei Jahren vorliegen, muss ebenfalls ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Diese Regelungen sind im deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert und dienen dazu, die energetische Qualität von Gebäuden transparent und vergleichbar zu machen.

Was benötige ich für einen Bedarfsausweis?

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises in Deutschland benötigen Sie folgende Informationen und Unterlagen:

  • Baujahr des Gebäudes: Das Jahr, in dem das Gebäude errichtet wurde.
  • Gebäudepläne: Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes.
  • Beschreibung der Gebäudehülle: Informationen über die Konstruktion und Dämmung von Außenwänden, Dach, Fenstern und Außentüren.
  • Heizungs- und Lüftungstechnik: Details zur Heizungsanlage, Lüftungssystemen und gegebenenfalls zur Kühlung.
  • Angaben zur Warmwasserbereitung: Informationen über die Art und Effizienz der Warmwasserbereitung.
  • Nutzungsart und -flächen: Angaben zur Art der Nutzung (z.B. Wohn- oder Geschäftsgebäude) und zur Größe der beheizten Flächen.
  • Gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen: Informationen über durchgeführte energetische Sanierungen, wie Dämmung oder Heizungserneuerung.
  • Fotos: Bei Bedarfsausweisen sind oft Fotos von bestimmten Gebäudeteilen erforderlich, um den Zustand der Bausubstanz zu dokumentieren.

Diese Daten ermöglichen es dem Energieberater, den Energiebedarf des Gebäudes präzise zu berechnen. Der Bedarfsausweis gibt dann Auskunft über den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser unter standardisierten Bedingungen.

Wie verläuft die Prüfung des Gebäudeenergieausweises?

Die Prüfung des Energieausweises beginnt mit der Beauftragung. Der Aussteller, in unserem Fall ein Architekt und Energieberater, überprüft die eingereichten Unterlagen und berechnet den Endenergiebedarf oder -verbrauch. Diese Berechnung basiert auf den Angaben des Antragstellers und berücksichtigt Faktoren wie Nutzfläche des Gebäudes. Nach Fertigstellung wird der Energieausweis beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine einzigartige Registriernummer. Der Energieausweis ist anschließend für 10 Jahre gültig und wird dem Kunden per E-Mail zugesendet. Auf Wunsch kann der Ausweis auch postalisch versendet werden, hierfür ist lediglich die entsprechende Option bei der Bestellung auszuwählen.

Kann man den Energieausweis verlängern?

Um Ihren Energieausweis zu verlängern, gehen Sie wie folgt vor: Wenn Ihr Energieausweis ursprünglich von uns erstellt wurde, senden Sie uns bitte Ihre ursprüngliche Auftragsnummer. Falls der Energieausweis von einem anderen Anbieter stammt, reichen Sie bitte den auslaufenden Energieausweis bei uns ein. Wir werden dann prüfen, ob eine Verlängerung möglich ist. Für weitere Informationen und Unterstützung steht Ihnen unser Kundendienst zur Verfügung.

Ist der Energieausweis rechtssicher?

Ja, der von uns ausgestellte Energiepass ist rechtlich abgesichert und für 10 Jahre gültig. Wir richten uns nach den gesetzlichen Vorgaben der Energiesparverordnung (EnEV) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Diese Gesetze definieren präzise, wie die Energieeffizienzklassen der Gebäude (z.B. A+ mit maximal XX kWh) bestimmt werden, basierend auf EU-Verordnungen.

Was ist der Unterschied zwischen Energiepass und Energieausweis?

Die Begriffe "Energiepass" und "Energieausweis" bezeichnen dasselbe Dokument. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird der rechtsgültige Begriff "Energieausweis" verwendet, um das Gebäude-Zertifikat zu beschreiben. Daher hat der Begriff "Energiepass" an Bedeutung verloren und wird im offiziellen Kontext nicht mehr verwendet.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, setzt Standards für die energetische Qualität von Gebäuden, regelt die Erstellung und Nutzung von Energieausweisen und fordert den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung. Eine Novellierung des Gesetzes zum 1. Januar 2023 erhöhte den Standard für den Jahres-Primärenergiebedarf im Neubau von 75 Prozent auf 55 Prozent des Referenzgebäudes. Eine weitere Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2024 wirksam wurde, schreibt den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Installation neuer Heizsysteme vor.

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