Etagenheizung: Lohnt es sich, einzeln auszutauschen?

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Eigentümer einer Immobilie mit Gasetagenheizungen stehen heute vor der wichtigen Entscheidung, ob sie defekte oder veraltete Geräte einzeln austauschen oder gleich auf eine zentrale Heizungsanlage umstellen sollen? Diese Frage beschäftigt derzeit viele Hauseigentümer, denn die steigenden Gaspreise und verschärften Energievorschriften machen eine Modernisierung perspektivisch unumgänglich. In Mehrfamilienhäusern wird diese Wahl durch die unterschiedlichen Interessen, die in der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) aufeinandertreffen, zusätzlich verkompliziert.

Während der Einzelaustausch auf den ersten Blick kostengünstiger erscheint, birgt er nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken. Die Entscheidung zwischen Einzelaustausch und Zentralisierung hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem dem Zustand der bestehenden Anlage, der Gebäudestruktur und den finanziellen Möglichkeiten. Eine fundierte Analyse der individuellen Situation ist daher unverzichtbar, um die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden.

Wann rechnet sich der Einzelaustausch der Etagenheizung?

Der Einzelaustausch einer Gasetagenheizung erweist sich besonders dann als wirtschaftlich vorteilhaft, wenn die bestehende Gasinfrastruktur in gutem Zustand ist und nur einzelne Geräte das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Konkret rechnet sich diese Lösung bei Gebäuden mit weniger als sechs Wohneinheiten, wenn die Kosten für eine Zentralheizung das Drei- bis Vierfache des Einzelaustauschs übersteigen würden.

In Mehrfamilienhäusern mit heterogener Eigentümerstruktur, wo sich nicht alle Parteien für eine gemeinsame Investition entscheiden können, bleibt der Einzelaustausch oft die einzige praktikable Lösung. Auch bei denkmalgeschützten Immobilien, bei denen umfangreiche Umbaumaßnahmen für eine Zentralheizung problematisch sind, erweist sich die individuelle Modernisierung der einzelnen Etagenheizungen in der Regel als die bessere Option.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Der Zusammenhang zwischen GEG und Heizungstausch

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt klare Fristen für den Austausch von Gastagenheizungen: In einem Gemeindegebiet, in dem am 1. Januar 2024 mehr als 100.000 Einwohner gemeldet waren, darf bis einschließlich 30. Juni 2026 eine solche Heizungsanlage ausgetauscht bzw. eine neue eingebaut werden, wenn sie nicht – wie von § 71 Abs. 1 GEG gefordert – mindestens 65 Prozent der Wärmeleistung aus erneuerbaren Energien erzeugt. In einem Gemeindegebiet, in dem am 1. Januar 2024 weniger als 100.000 Einwohner gemeldet waren, ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Ein bis zum Stichtag eingebaute Gasetagenheizung muss jedoch ab dem 1. Januar 2029 schrittweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Anteil steigt von 15 Prozent in 2029 auf mindestens 60 Prozent ab dem 1. Januar 2040. Wichtig zu wissen: Diese Übergangsfrist gilt nur, wenn die Kommune, in der die Immobilie liegt, noch keine Wärmeplanung vorgelegt hat. Sobald eine kommunale Wärmeplanung existiert, müssen neue Etagenheizungen sofort 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

Bei einem Geräteausfall nach dem Stichtag des 30. Juni 2026 bzw. des 30. Juni 2028 beginnt eine fünfjährige Entscheidungsfrist: Eigentümer müssen wählen, ob sie weiterhin auf dezentrale Etagenheizungen setzen oder auf eine zentrale Versorgung umstellen möchten. Entscheiden sie sich für die dezentrale Lösung, müssen alle nach Ablauf dieser Frist installierten Geräte die 65-Prozent-Regel erfüllen. Diese Regelung gibt Immobilieneigentümern strategischen Spielraum, denn sie können so bewusst einzelne Geräte austauschen lassen, um die Fünfjahresfrist zu starten und sich weitere Zeit für die endgültige Entscheidung bezüglich des Heizungssystems zu verschaffen.

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Überblick: Die besten Alternativen für den Einzelaustausch einer Heizungsanlage

Für den Einzelaustausch einer Etagenheizung stehen verschiedene moderne Technologien zur Verfügung, die sich optimal an die bestehende Infrastruktur anpassen lassen. Die Wahl der richtigen Alternative hängt von den baulichen Gegebenheiten, der verfügbaren Anschlussleistung und den räumlichen Möglichkeiten in den einzelnen Wohneinheiten ab. Moderne Systeme bieten deutlich höhere Effizienz als alte Heizwertgeräte und erfüllen bereits heute die Anforderungen von morgen.

Die wichtigsten Merkmale und Eigenschaften der einzelnen Alternativen im Überblick:

Gasbrennwertthermen:

  • Hoher Wirkungsgrad von bis zu 98 Prozent
  • Kompakte Bauweise für kleine Räume geeignet
  • Kombinierte Heizung und Warmwasserbereitung
  • Einfache Installation unter Nutzung bestehender Gasleitungen
  • Modulierende Leistungsanpassung für optimalen Betrieb

Luft-Luft-Wärmepumpen:

  • Direktes Heizen ohne Wasserkreislauf
  • Kühlfunktion im Sommer integriert
  • Geringer Platzbedarf in der Wohnung
  • Unabhängig von zentraler Heizungsverteilung
  • Optimal für gut gedämmte Wohnungen

Hybrid-Wärmepumpen:

  • Kombination aus Wärmepumpe und Gas-Brennwertgerät
  • Automatische Umschaltung je nach Effizienz
  • Erfüllung der 65-Prozent-Regel durch Wärmepumpenanteil
  • Nutzung bestehender Gasanschlüsse
  • Hohe Versorgungssicherheit auch bei extremen Temperaturen

 

Förderungen und staatliche Zuschüsse zum Heizungstausch optimal nutzen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Eigentümern attraktive Zuschüsse für den Einzelaustausch ihrer Gasetagenheizung, wenn sie auf klimafreundliche Technologien setzen. Für eine neue Wärmepumpe erhalten Immobilieneigentümer beispielsweise einen Grundzuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten, der sich durch verschiedene Boni auf bis zu 70 Prozent steigern lässt. Besonders vorteilhaft: Der „Klimageschwindigkeitbonus“ von 20 Prozent gilt auch für funktionstüchtige Gasheizungen ohne Mindestalter. Zusätzlich kann man vom „Effizienzbonus“ und bei entsprechendem Einkommen vom „Einkommensbonus“ profitieren. Wichtig: Der Förderantrag muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme bei der KfW gestellt werden.

Parallel zur BEG-Förderung unterstützt Sie die KfW mit zinsgünstigen Krediten für Ihre Heizungsmodernisierung. Das KfW-Programm 261 kombiniert einen Tilgungszuschuss mit attraktiven Zinssätzen und kann zusätzlich zur BEG-Förderung beantragt werden. Für die Antragstellung ist es erforderlich, dass ein Energieeffizienzexperte die technischen Voraussetzungen prüft und den Förderantrag begleitet. Die Förderung erfolgt durch die Auszahlung des Kredits – in einer Summe oder in Teilbeträgen – an den Antragsteller, sodass dieser die Mittel von Beginn an nutzen kann.

Pfad A: Ihr Partner für energieeffiziente Heizungsmodernisierung

Als spezialisierter Energieeffizienzdienstleister in der Immobilienbranche begleitet Pfad A Sie als Partner durch den gesamten Prozess der Etagenheizungsmodernisierung – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Projektrealisierung. Unser Expertenteam erstellt für Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der exakt auf Ihre Immobilie und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dieser individuelle Ansatz ermöglicht es Ihnen, die optimale Balance zwischen Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit und Komfort zu erreichen. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die aktuellen Gegebenheiten Ihrer Immobilie, sondern auch Ihre langfristigen Ziele und finanziellen Möglichkeiten.

Besonders wertvoll ist unsere umfassende Unterstützung bei der Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln – wir kennen die Fallstricke der Antragsverfahren und maximieren Ihre Zuschüsse durch die geschickte Kombination verschiedener Programme. Von der Antragstellung über die Koordination mit Handwerksbetrieben bis hin zur Endabnahme übernehmen wir die komplette Steuerung und das Management des Sanierungsprojekts für Sie. Diese ganzheitliche Betreuung spart Ihnen nicht nur Zeit und Nerven, sondern stellt auch sicher, dass Ihre Heizungsmodernisierung termingerecht und budgetkonform realisiert wird.

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Häufige Fehler beim Einzelaustausch der Heizungsanlage und wie man sie vermeidet

Der häufigste Fehler bei der Einzelmodernisierung ist die unzureichende Dimensionierung der neuen Anlage. Viele Eigentümer orientieren sich an der Leistung der alten Heizung, ohne zu berücksichtigen, dass moderne Geräte effizienter arbeiten und eine geringere Heizlast ausreicht. Ebenso problematisch ist die Vernachlässigung der hydraulischen Optimierung: Wird das Heizungssystem nicht an die neue Technik angepasst, wird wertvolles Einsparpotential verschenkt. Ein weiterer kritischer Punkt ist die mangelnde Abstimmung mit anderen Eigentümern in Mehrfamilienhäusern. Ohne klare Vereinbarungen können später Konflikte entstehen, beispielsweise über die gemeinsame Kostentragung für die Schornsteinsanierung oder den Gasanschluss.

Des Weiteren kann bei der Planung der Fehler gemacht werden, nur die Anschaffungskosten der neuen Heizungsanlage im Blick zu haben. Tatsächlich sind es jedoch die Wartungskosten und die Energieverbräuche über die gesamte Lebensdauer der Anlage, die für die Wirtschaftlichkeit der Investition entscheidend sind. Besonders fatal ist es, ohne professionelle Beratung zu entscheiden: Laien übersehen oft wichtige Details wie Abgasführung, Kondensatableitung oder elektrische Anschlüsse, die nachträglich teuer korrigiert werden müssen. Daher sollte vor jedem Austausch grundsätzlich eine fachkundige Analyse erfolgen. Zudem sollten mehrere Angebote eingeholt werden, um sowohl technische als auch preisliche Vergleichsmöglichkeiten zu haben.

Zukunftssicher entscheiden: Die wichtigsten Schritte beim Heizungsaustausch

Die Entscheidung für oder gegen den Einzelaustausch der Heizung sollte auf drei Kernkriterien basieren:

  • dem Zustand der vorhandenen Anlage,
  • den baulichen Gegebenheiten des Gebäudes und
  • der finanziellen Situation.

Zunächst bedarf es einer ehrlichen Bewertung, ob die aktuelle Gasetagenheizung noch mindestens fünf Jahre zuverlässig funktioniert. Ist dies der Fall, gibt es genug Zeit für eine durchdachte Planung. Es ist dann zu prüfen, ob die WEG zu einer gemeinsamen Investition in eine Zentralheizung bereit ist oder ob individuelle Lösungen praktikabler sind. Zu berücksichtigen sind dabei auch künftige Entwicklungen wie geplante Wärmenetze in der Kommune oder anstehende Sanierungsmaßnahmen am Gebäude.

Am Anfang des Prozesses sollte eine professionelle Energieberatung, stehen, die den Eigentümern alle Optionen transparent aufzeigt und eine belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnung erstellt. Anschließend können konkrete Angebote von Fachbetrieben eingeholt werden. Außerdem ist zu prüfen, ob Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch in Anspruch genommen werden können. Dabei ist es stets hilfreich, sich klare Termine zu setzen: Falls ein Einzelaustausch der Heizung erfolgen soll, sollte spätestens bis Ende 2025 mit der Umsetzung begonnen werden, um von den aktuellen Übergangsregelungen profitieren zu können.

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