Das Berliner Förderprogramm SolarPLUS für energieeffiziente Immobilien: Ziele, Fördermodule & Antragstellung

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Das Land Berlin macht mit dem Förderprogramm SolarPLUS einen entscheidenden Schritt hin zur Energiewende. Als Weiterentwicklung des bewährten EnergiespeicherPLUS-Programms unterstützt SolarPLUS Immobilieneigentümer und Mieter dabei, ihre Immobilie energieeffizienter zu gestalten und gleichzeitig von attraktiven finanziellen Vorteilen zu profitieren. Das von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe aufgelegte Förderprogramm zielt darauf ab, die Solarenergie in der Hauptstadt massiv auszubauen und Immobilieneigentümern den Einstieg in nachhaltige Energielösungen zu erleichtern.

Die strategische Ausrichtung von SolarPLUS macht es zu einem der umfassendsten Förderprogramme Deutschlands. Immobilieneigentümer, Mieter und Investoren können von verschiedenen Modulen profitieren, die von der ersten Beratung bis zur vollständigen Umsetzung reichen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Ziele und Fördermodule von SolarPLUS genauer vor und informieren Sie über den Prozess der Antragstellung.

Wer kann eine SolarPLUS-Förderung beantragen? – Die Antragsberechtigten im Überblick

Das SolarPLUS-Programm spricht Eigenheimbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und sogar Mieter an. Damit zeichnet es sich durch eine breite Zugänglichkeit aus, die verschiedenste Immobiliensituationen berücksichtigt.

Antragsberechtigte Gruppen auf einen Blick:

  • Privatpersonen: Eigentümer von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern mit Wohnsitz in Berlin können alle Fördermodule nutzen und profitieren von den höchsten Zuschüssen.
  • WEGs: Gemeinschaftliche Solarprojekte werden besonders unterstützt, da sie eine effiziente Nutzung größerer Dachflächen ermöglichen.
  • Unternehmen: Gewerbliche Immobilieneigentümer können Förderungen für diverse Maßnahmen zur Umstellung auf Solaranlagen beantragen.
  • Mieter: Erhalten Zugang zur Förderung für die Installation von Balkonkraftwerken, mit denen sie ihren eigenen Solarstrom produzieren können.
  • Gartenpächter: Auch Kleingärtner können die Förderung von Balkonkraftwerken beantragen.

 

Förderfähige Maßnahmen im Rahmen von SolarPLUS: Die Module im Detail

Von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Solarstromspeichern über Balkonkraftwerke für Mieter, Eigentümer und Gartenpächter bis hin zu den Vorbereitungsmaßnahmen können Zuschüsse beantragt werden. Insgesamt umfasst SolarPLUS fünf Fördermodule.

Modul A: Professionelle Beratung und Gutachten – Der erste Schritt zur optimalen Solaranlage

Vor der Entscheidung für eine bestimmte Solaranlage sollte fundierte Expertise in Anspruch genommen werden. Mit Modul A werden Privatpersonen, WEGs, kleine, mittlere und große Unternehmen in Form von entsprechend gestaffelten Prozentsätzen bei der Einholung professioneller Dachgutachten sowie Zähler- und Messkonzepte (maximal jedoch 5.000 Euro) und Machbarkeitsstudien (maximal jedoch 15.000 Euro) bezuschusst. Die Zuschusshöhe ist für Privatpersonen, WEGs, kleine Unternehmen mit 65 Prozent am höchsten. Bei mittleren Unternehmen beträgt der Zuschuss 55 Prozent und bei großen Unternehmen 45 Prozent.

Eine derartige Vorabklärung ist in vielen Fällen entscheidend für den Erfolg des Modernisierungsprojekts, da sie potenzielle Probleme frühzeitig identifiziert und die optimale Anlagenkonfiguration für die spezifische Immobilie ermittelt. Professionelle Gutachten bewahren somit vor kostspieligen Fehlentscheidungen und maximieren die Effizienz der PV-Anlage.

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Steuerberatung für PV-Anlagen – Pauschaler Zuschuss für die Erstberatung

Zusätzlich zur allgemeinen Beratungsförderung kann im Rahmen des Moduls A eine pauschale Steuerberatungsförderung von 226,10 Euro beantragt werden. Diese Kombination aus technischer und steuerlicher Expertise schafft die optimale Grundlage für ihre Entscheidung und stellt sicher, dass Sie alle verfügbaren Vorteile ausschöpfen können.

Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die steuerlichen Aspekte einer PV-Anlage komplexer geworden sind und Eigentümer regelmäßig eine diesbezüglich spezialisierte Beratung benötigen. Der pauschale Zuschuss von 226,10 Euro ist für die Erstberatung durch einen qualifizierten Steuerberater zu verwenden, in deren Rahmen wichtige Fragen zur Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer und Einkommensteuer geklärt werden können, sodass Betreiber von PV-Anlagen von Beginn an steuerlich optimal aufgestellt sind und keine nachteiligen Entscheidungen treffen.

Modul B: Modernisierung der Hauselektrik – Technische Infrastruktur für die Solaranlage

Die Hauselektrik bildet das unsichtbare Rückgrat einer Solaranlage und wird oft unterschätzt. Mit einem 65-prozentigen Zuschuss zu den Kosten für Messplätze (maximal jedoch 10.000 Euro) und die Zusammenlegung von Hausanschlüssen (maximal jedoch 5.000 Euro) fördert das Land Berlin Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen bei der Modernisierung von Messplätzen, Stromzählern und der Zusammenlegung von Hausanschlüssen. Bei mittleren Unternehmen beträgt der Zuschuss 55 Prozent und bei großen Unternehmen 45 Prozent und es gelten dieselben Höchstbeträge.

Diese Infrastruktur-Upgrades sind essentiell für eine reibungslose Integration der neuen Solaranlage ins Stromnetz. Veraltete Elektroinstallationen können die Leistung der neuen Anlage erheblich beeinträchtigen oder sogar Sicherheitsrisiken darstellen. Die mit Modul B geförderte Modernisierung stellt somit sicher, dass die Immobilie technisch optimal für die Nutzung der Solarenergie vorbereitet ist.

Moderne Messtechnik und optimierte Hausanschlüsse ermöglichen zudem eine präzise Erfassung der Energieflüsse sowie eine bessere Kontrolle des Energieverbrauchs. Eigentümer profitieren folglich von transparenten Verbrauchsdaten und können ihre Energiekosten gezielter optimieren. Darüber hinaus ist eine Investition in die elektrische Infrastruktur ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Wertsteigerung der Immobilie, die auch unabhängig von der PV-Anlage langfristige Vorteile bietet und die Grundlage für zukünftige Smart-Home-Anwendungen schafft.

Modul C: Solarstromspeicher – Bis zu 30.000 Euro Zuschuss für maximale Energieautonomie

Solarstromspeicher stehen im Zentrum von Modul C der SolarPLUS-Förderung: Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität (maximal jedoch 15.000 Euro). Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern sowie kleine Unternehmen können einen Zuschuss von 65 Prozent der Kosten (maximal jedoch 30.000 Euro) beantragen. Bei mittleren Unternehmen beträgt der Zuschuss 55 Prozent und bei großen Unternehmen 45 Prozent und es gelten dieselben Höchstbeträge.

Diese großzügige Unterstützung macht Energiespeicher zu einer hochrentablen Investition in die Energieunabhängigkeit. Der Zuschuss deckt nicht nur den Speicher selbst ab, sondern auch alle erforderlichen Managementsysteme und Komponenten, die für den optimalen Betrieb notwendig sind. Das Land Berlin fördert gezielt die Kombination aus neuer PV-Anlage und Speicher, da diese Lösung maximale Eigenverbrauchsquoten ermöglicht.

Die Flexibilität des Programms zeigt sich auch darin, dass neben dem Kauf auch Pacht- und Leasingverträge für Speichersysteme förderfähig sind. Diese Alternative – deren maximaler Förderbetrag bei 15.000 Euro liegt – ermöglicht es, auch ohne hohe Anfangsinvestition von der Speichertechnologie zu profitieren. Ob Pacht, Leasing oder Kauf – Die Investition in einen Solarstromspeicher amortisiert sich durch die Förderung deutlich schneller und steigert den Wert der Immobilie nachhaltig.

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Modul D: Sonderanlagen-Boni – 65 Prozent Zuschuss für besondere architektonische Herausforderungen

Berlin unterstützt innovative Solarlösungen, die über Standard-Dachanlagen hinausgehen (beispielsweise Solardachziegel, Indach-Systeme und farblich angepasste Module), mit 65 Prozent der Mehrkosten bei Privatpersonen, WEGs und kleinen Unternehmen bzw. 55 Prozent bei mittleren und 45 Prozent bei großen Unternehmen (maximal jedoch 15.000 Euro). Diese Sonderförderung fokussiert auf denkmalgeschützte Bauten und Gründächer, bei denen sich die Installation einer PV-Anlage schwieriger und kostspieliger gestaltet. Damit macht Modul D es möglich, auch bei besonderen baulichen Gegebenheiten von Solarenergie zu profitieren. Die Anzahl der förderfähigen Fälle ist allerdings auf 100 begrenzt.

Dieselben Voraussetzungen gelten im Übrigen auch für besondere Fassen-PV-Anlagen (gebäudeintegrierte Fassadenlösungen), die vertikale Flächen optimal für die Energiegewinnung nutzen bei gleichzeitiger architektonischer Aufwertung. Hier liegt der förderfähige Maximalbetrag bei 30.000 Euro.

Modul E: Balkonkraftwerke – Zuschüsse auch für Mieter und Gartenpächter

Balkonkraftwerke demokratisieren die Solarenergie und machen sie auch ohne eigenes Dach zugänglich. Mit maximal 250 Euro Zuschuss pro Steckersolargerät unterstützt das Land Berlin den niedrigschwelligen Einstieg in die eigene Stromerzeugung. Diese kompakten Anlagen lassen sich einfach an Balkongeländern, Terrassen oder in Gärten installieren und produzieren sofort nutzbaren Strom für den Haushalt. Die Förderung im Rahmen des Moduls E deckt sowohl die PV-Module als auch den erforderlichen Wechselrichter ab. Antragsberechtigt sind Mieter und Gartenpächter. Wichtig ist die ordnungsgemäße Anmeldung der PV-Module bei der Stromnetz Berlin GmbH und der Bundesnetzagentur.

Antragstellung bei der IBB – So erhält man die SolarPLUS-Förderung

Die Investitionsbank Berlin (IBB) wickelt alle SolarPLUS-Anträge zentral ab und bietet einen strukturierten Weg zur Förderung. Der Antragsprozess ist digital optimiert und ermöglicht eine effiziente Bearbeitung der Unterlagen. Entscheidend für den Erfolg ist die vollständige und korrekte Einreichung aller erforderlichen Dokumente bereits beim Erstantrag. Antragsteller sollten ausreichend Zeit für die Zusammenstellung der Nachweise einplanen und sicherstellen, dass alle Angaben den aktuellen Förderrichtlinien entsprechen. Eine sorgfältige Vorbereitung beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

Nach einer positiven Prüfung erhält der Antragsteller den Bewilligungsbescheid mit allen relevanten Bedingungen für sein Modernisierungsprojekt. Die Auszahlung erfolgt nach dem Nachweis der ordnungsgemäßen Umsetzung und Verwendung der Mittel. Wichtig ist es, die vorgegebenen Fristen für die Projektrealisierung zu beachten und alle Belege und Nachweise bereitzuhalten. Eine professionelle Projektdokumentation erleichtert nicht nur die Abrechnung, sondern sichert auch Ansprüche gegenüber der Förderbank.

Förderchancen mit Pfad A maximieren

Als spezialisierter Energieeffizienzdienstleister unterstützt Pfad A Sie dabei, das Maximum aus den für energetische Gebäudesanierungen verfügbaren Fördermöglichkeiten herauszuholen. Unsere umfassende Expertise in der Energieberatung und Projektbegleitung stellt sicher, dass eine Solaranlage und sonstige Maßnahmen ihrer energetischen Sanierung optimal geplant und alle Förderchancen ausgeschöpft werden. Durch die professionelle Begleitung von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung minimieren Sie Risiken und maximieren gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit Ihres Sanierungsprojekts. Unsere langjährige Erfahrung mit energetischen Gebäudesanierungen ist ihr Vorteil für eine reibungslose Realisierung.

Die individuelle Betreuung durch Pfad A geht weit über die reine Unterstützung bei der Antragstellung hinaus und umfasst die komplette Projektkoordination und -steuerung bei der energetischen Sanierung. Die ganzheitliche Herangehensweise spart Zeit und Aufwand, während gleichzeitig die Qualität der Umsetzung auf höchstem Niveau gewährleistet wird. Treten Sie am besten noch heute mit uns in Kontakt, um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.

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