Ausblick GEG-Reform 2025: Welche Änderungen könnten noch in diesem Jahr kommen?

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Auch das Jahr 2025 bringt Immobilieneigentümern eine dynamische Situation im Hinblick auf die Energiegesetzgebung, die es im Auge zu behalten gilt. Während das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner aktuellen Fassung erst Anfang 2024 in Kraft ist, kündigen sich bereits neue Änderungen an, die sich auch auf die Sanierungsentscheidungen von Eigentümern auswirken könnten. Ein Blick auf das politische Geschehen zeigt jedenfalls deutlich: Stillstand gibt es beim Thema Energieeffizienz nicht.

Für Immobilieneigentümer bedeutet diese Dynamik sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Während mögliche Lockerungen bei bestimmten Vorschriften Flexibilität versprechen, schaffen die anhaltenden Diskussionen gleichzeitig eine gewisse Planungsunsicherheit. Für Eigentümer ist es in dieser Situation somit essenziell, die aktuellen Entwicklungen kontinuierlich zu verfolgen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können und dabei sowohl regulatorische als auch wirtschaftliche Aspekte entsprechend zu berücksichtigen.

Aktuelle Ankündigungen der Bundesregierung zur GEG-Reform

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat im Mai 2025 konkrete Schritte für eine GEG-Reform noch in diesem Jahr angekündigt. Als zentrale Maßnahme soll das Betriebsverbot für alte Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, zurückgenommen werden. Gleichzeitig plant die Regierung, den Fokus verstärkt auf Hybridheizungen zu legen, was Immobilieneigentümern im Ergebnis mehr Freiheit bei der Wahl der Heizungstechnologie einräumen könnte.

Die Ministerin betonte in ihrer Regierungserklärung vom 16. Mai 2025, dass die sogenannten „Technologieverbote“ der letzten GEG-Novelle zurückgenommen werden sollen. Dabei bleibt jedoch unklar, was dies konkret bedeutet, da das aktuelle GEG bereits sieben verschiedene Heizungstechnologien erlaubt. Offiziell bestätigt ist bisher nur die geplante Aufhebung des Betriebsverbots für alte Heizkessel, während andere angekündigte Änderungen noch der parlamentarischen Beratung bedürfen.

Geplante Änderungen bei Heizungsvorschriften und Betriebsverboten

Bei genauem Hinsehen hat die geplante Aufhebung des Betriebsverbots für alte Konstanttemperaturkessel mehr symbolische als praktische Bedeutung. Diese Regelung existierte bereits seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009 und betrifft hauptsächlich Heizkessel, die vor 1995 installiert wurden. In der Realität dürften aber nur noch wenige Anlagen dieser Art in Betrieb sein, da die meisten bereits durch effizientere Systeme ersetzt wurden.

Bedeutsamer für die Entscheidung ist die neue Gewichtung verschiedener Heizungstechnologien. Die Reform zielt darauf ab, Eigentümern mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Heizlösung zu geben, ohne dabei die Grundprinzipien der Energieeffizienz aufzugeben. Praktisch bedeutet dies, dass künftig weniger restriktive Vorgaben bei der Kombination verschiedener Energieträger zu erwarten sind, was besonders bei der Modernisierung bestehender Anlagen relevant werden wird.

Hybridheizungen als neuer Schwerpunkt

Der verstärkte Fokus auf Hybridheizungen eröffnet neue Möglichkeiten für eine schrittweise Heizungsmodernisierung. Diese Systeme kombinieren beispielsweise eine bestehende Gasheizung mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie, wodurch die bereits vorhandene Infrastruktur weiter genutzt werden kann, während gleichzeitig der Anteil erneuerbarer Energien erhöht wird. Immobilieneigentümern bringt dies mehr Planungsflexibilität und die Möglichkeit, Investitionen über einen längeren Zeitraum zu verteilen, anstatt das gesamte Heizungssystem auf einmal austauschen zu müssen.

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Auswirkungen auf Förderung und Finanzierungsmöglichkeiten

Die diskutierten GEG-Reformen könnten sich erheblich auf die aktuelle Förderlandschaft auswirken, auch wenn die genauen Folgen noch nicht feststehen. Die bestehenden BAFA- und KfW-Programme zur Förderung energetischer Sanierungen sind eng mit den aktuellen GEG-Vorschriften verknüpft, sodass Änderungen am Gesetz zwangsläufig eine Anpassung der Förderkriterien erforderlich machen würden. Eigentümer müssen folglich damit rechnen, dass die derzeit geltenden Förderkonditionen in dieser Form möglicherweise nicht dauerhaft bestehen bleiben werden.

Für Immobilieneigentümer besonders relevant ist die Tatsache, dass politische Diskussionen bereits eine mittelfristige Reduzierung der Heizungsförderung andeuten. Die aktuellen Sätze von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten bei bestimmten Heizungstechnologien könnten in Zukunft deutlich niedriger ausfallen. Eigentümer, die bereits einen konkreten Sanierungsplan haben, sollten die Beantragung der Förderung daher nicht unnötig verzögern, da eine Verschlechterung der Konditionen wahrscheinlicher ist als eine Verbesserung.

Zeitplan und Unsicherheiten der Gesetzesnovelle

Die Realität der GEG-Reform gestaltet sich komplexer als die politischen Ankündigungen vermuten lassen. Während eine Novelle für 2025 angekündigt wurde, sprechen erste Stimmen bereits von einer Verschiebung des Zeitplans in das Jahr 2026 hinein. Die Verzögerungen entstehen hauptsächlich durch die enge Verzahnung des GEG mit anderen Gesetzen, insbesondere der kommunalen Wärmeplanung, die eine koordinierte Überarbeitung erfordert und den Reformprozess erheblich verkompliziert.

Für Eigentümer bedeutet diese Ungewissheit wiederum eine besondere Herausforderung hinsichtlich einer langfristigen Planung. Die Abhängigkeit von kommunalen Wärmeplänen, die in vielen Gemeinden noch nicht vorliegen, schafft zusätzliche Unsicherheit über die künftigen Anforderungen an die eigenen Immobilien – ein Faktor, den Eigentümer bei ihren Entscheidungen berücksichtigen sollten, da sich sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die lokalen Infrastrukturpläne noch erheblich ändern können.

Pfad A – Ihr verlässlicher Partner in dynamischen Zeiten und Transformationsprozessen

In Zeiten regulatorischer Unsicherheit in der Immobilienbranche benötigen Sie einen erfahrenen Partner, der Sie bei der Navigation durch die komplexen Anforderungen der dynamischen Energiegesetzgebung unterstützt. Die Experten von Pfad A verfügen über tiefgreifende Expertise in den Bereichen der Immobilienwirtschaft und der Energieeffizienz, was auch die relevanten rechtlichen Aspekte und politischen Entwicklungen umfasst. Unsere Kompetenz ist die Grundlage für eine präzise Analyse Ihrer individuellen Situation und die Entwicklung der optimalen Lösungsstrategie zur Verbesserung der energetischen Performance Ihrer Immobilien. Als spezialisierter Energieeffizienzdienstleister unterstützen wir Sie mit umfassender Energieberatung, die bereits mögliche Gesetzesänderungen berücksichtigt.

Unser Service umfasst außerdem die Unterstützung bei der optimalen Ausschöpfung aller verfügbaren BAFA- und KfW-Fördermittel sowie die Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP), die sich flexibel an veränderte Regularien anpassen lassen. Durch die vollständige Projektsteuerung und unser Netzwerk zuverlässiger Partner stellen wir sicher, dass Ihre Investitionen auch bei kommenden Gesetzesänderungen optimale Wirkung erzielen und nachhaltigen Wert für Ihre Immobilie schaffen.

Handlungsempfehlungen für Eigentümer in der Übergangszeit

Trotz der regulatorischen Unsicherheit können Immobilieneigentümer strategisch kluge Entscheidungen treffen, die sie unabhängig von den kommenden Gesetzesänderungen voranbringen. Der Ansatz besteht darin, flexibel planbare Maßnahmen zu priorisieren und sich nicht durch die politischen Diskussionen lähmen zu lassen.

  • Energieberatung als Basis nutzen: Zunächst sollte der Zustand der betreffenden Immobilien objektiv begutachtet und fundiert festgestellt werden.
  • Förderanträge zeitnah stellen: Liegt bereits ein Sanierungsplan vor, sollten Eigentümer den Antrag noch nach den aktuellen Konditionen stellen, bevor sich diese verschlechtern.
  • Energetische Sanierung schrittweise planen: Optimal ist ein flexibler Sanierungsfahrplan, der sich an veränderte Bedingungen anpassen lässt.
  • Professionelle Beratung einholen: Eigentümer profitieren von der Zusammenarbeit mit Experten, die sowohl die aktuelle Rechtslage kennen als auch die politischen und rechtlichen Entwicklungen genau im Blick haben.
  • Wartung nicht vernachlässigen: Wer die bestehenden Anlagen im Gebäude optimal in Schuss hält und pflegt, verschafft sich mehr Zeit, um eine fundierte Entscheidung hinsichtlich der durchzuführenden energetischen Sanierungsmaßnahmen zu treffen.

 

Fazit: Proaktives handeln zahlt sich trotz politischer Unsicherheit regelmäßig für Immobilieneigentümer aus

Die geplante Reformierung des GEG mag auch im Jahr 2025 Unsicherheiten mit sich bringen. Für weitsichtige Eigentümer muss dies aber nicht zwangsläufig ein Hindernis sein, sondern kann auch als Chance für strategische Entscheidungen betrachtet werden. Investitionen in die Energieeffizienz zahlen sich – unabhängig von politischen Schwankungen – langfristig aus, denn eine energetisch sanierte Immobilie gewinnt an Wert, die Energiekosten sinken nachhaltig und es wird ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, nicht auf die „perfekte“ Gesetzeslage zu warten, sondern mit fundierter Expertise die richtigen Weichen zu stellen. In einer Zeit des Wandels wird professionelle Begleitung durch Energieeffizienzprofis zu einem echten Trumpf in der Hand. Gern vereinbaren wir mit Ihnen eine Termin für ein unverbindliches Erstgespräch – kontaktieren Sie uns am besten noch heute.

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